Wozu verpflichtet die Hege im Burgenland einen Jäger ausdrücklich, um das Leid von krankem oder krank geschossenem Wild so gering wie möglich zu halten?
Zur sofortigen Einstellung der Jagd im gesamten Revier für drei Tage
Zur unverzüglichen Durchführung einer Nachsuche
Zur Meldung des Vorfalls beim zuständigen Amtstierarzt innerhalb von 24 Stunden
Lediglich zur Eintragung des Fehlschusses im Abschussplan