Welche der folgenden Praktiken ist laut dem Niederösterreichischen Jagdgesetz (NÖ JG 1974) eine verbotene Jagdmethode?
Das Schießen auf Wild aus einem ordnungsgemäß abgestellten, ruhenden Fahrzeug
Der Einsatz von selektiven Fallen zum Fang von Raubwild
Die Bejagung von Wildschweinen mittels Ansitzjagd an der Kirrung
Die Durchführung von Treibjagden in Wildgehegen