Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?

A

Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

B

Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

C

Die Vorlage des gültigen Jagdscheines ist ausreichend.

D

Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition.