Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?
Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
Die Vorlage des gültigen Jagdscheines ist ausreichend.
Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition.