Zum Erwerb eines Einstecklaufes gelten folgende Voraussetzungen:
Eine Waffenbesitzkarte in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.
Der Jagdschein.
Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen sind nicht einzuhalten.
Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, aber eine Anmeldefrist innerhalb von zwei Wochen ist einzuhalten.