Zum Erwerb eines Einstecklaufes gelten folgende Voraussetzungen:

A

Eine Waffenbesitzkarte in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.

Einsteckläufe, Wechselsysteme und Reduzierhülsen dürfen erworben werden, wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

C

Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen sind nicht einzuhalten.

D

Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, aber eine Anmeldefrist innerhalb von zwei Wochen ist einzuhalten.