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Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?
A
Er muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
B
Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
C
Er muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
D
Er muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.