Nach einer Trunkenheitsfahrt im Anschluss an ein Schüsseltreiben wurden Sie rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Mit welcher waffenrechtlichen Folge müssen Sie als Jäger rechnen?

Erklärung:

Waffenrechtliche Erlaubnisse sind an die Zuverlässigkeit geknüpft. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (§ 5 II WaffG, Nr. 1 ) kann eine relative Unzuverlässigkeit bestehen. Orientierend liegt diese vor, wenn es zur Freiheitsstrafe, Jugendstrafe von 6 Monaten, Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder mehrfachen geringen Geldstrafen kommt. Diese ist wirksam, wenn sie weniger als 5 Jahre zurückliegt.

A

Mit keiner, weil die Straftat nichts mit meiner Zuverlässigkeit in Bezug auf meine Waffenhandhabung zu tun hat.

B

Mit dem Verlust der Jagdpacht.

C

Mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte.

D

Mit einer zehnjährigen waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit.