Nach einer Trunkenheitsfahrt im Anschluss an ein Schüsseltreiben wurden Sie rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Mit welcher waffenrechtlichen Folge müssen Sie als Jäger rechnen?
Waffenrechtliche Erlaubnisse sind an die Zuverlässigkeit geknüpft. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (§ 5 II WaffG, Nr. 1 ) kann eine relative Unzuverlässigkeit bestehen. Orientierend liegt diese vor, wenn es zur Freiheitsstrafe, Jugendstrafe von 6 Monaten, Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder mehrfachen geringen Geldstrafen kommt. Diese ist wirksam, wenn sie weniger als 5 Jahre zurückliegt.
Mit keiner, weil die Straftat nichts mit meiner Zuverlässigkeit in Bezug auf meine Waffenhandhabung zu tun hat.
Mit dem Verlust der Jagdpacht.
Mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte.
Mit einer zehnjährigen waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit.