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Nach einer Trunkenheitsfahrt im Anschluss an ein wurden Sie rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Mit welcher waffenrechtlichen Folge müssen Sie als rechnen?


sind an die geknüpft. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (§ 5 II WaffG, Nr. 1) kann eine relative Unzuverlässigkeit bestehen. Orientierend liegt diese vor, wenn es zur Freiheitsstrafe, Jugendstrafe von 6 Monaten, Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder mehrfachen geringen Geldstrafen kommt. Diese ist wirksam, wenn sie weniger als 5 Jahre zurückliegt.