186 / 250
Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?
„Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.“ ( § 4 Bestimmungen für Gesellschaftsjagden, Absatz 11)