In welchen Fällen ist es zulässig, einen wildscharfen Jagdhund zu schnallen?

A

Zum Fangen eines Rebhuhns im Treiben, wenn eine Schussabgabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

B

Zum Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung.

C

Zum Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.

D

Zum Fangen einer Katze wenn eine Schussabgabe nicht möglich ist.