In welchen Fällen ist es zulässig, einen wildscharfen Jagdhund zu schnallen?
Zum Fangen eines Rebhuhns im Treiben, wenn eine Schussabgabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
Zum Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung.
Zum Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.
Zum Fangen einer Katze wenn eine Schussabgabe nicht möglich ist.