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Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?
A
Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.
B
Streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
C
Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.
D
Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.