Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?

A

Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.

C

Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.

D

Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.