Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?
Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.
Streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.
Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.