Waidwissen logo
Waidwissen
106 / 250

Welche Futtermittel sind für wiederkäuendes zulässig?


Unzulässig ist eine auch, wenn wiederkäuendes mit anderen Futtermitteln als Heu, Grünfuttersilage, , heimischem Frisch- oder Fallobst, heimischem Obsttrester, dem bis zu einem Volumenanteil in Höhe 10 % beigemischt sein darf, oder gefüttert wird. (Siehe: § 3 DVO JWMG)