Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?
Für die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
Die Zahl der Rehwildkirrungen je Jagdbezirk ist auf eine Kirrung je angefangene 50 ha Waldfläche beschränkt.
Für die Kirrung von Rehwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
Für Schwarzwild dürfen Eicheln als Kirrmittel verwendet werden.
Das ist eine Besonderheit in Baden-Württemberg, wo nur mit Getreide und Mais gekirrt werden darf. Viele andere Bundesländer sind da großzügiger und lassen auch Eicheln, Kastanien und mehr als Kirrmittel zu.
Für die Kirrung von Schwarzwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.