Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?
Für die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
Die Zahl der Rehwildkirrungen je Jagdbezirk ist auf eine Kirrung je angefangene 50 ha Waldfläche beschränkt.
Für Schwarzwild dürfen Eicheln als Kirrmittel verwendet werden.
Für die Kirrung von Schwarzwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.