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Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?
A
Für die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
B
Die Zahl der Rehwildkirrungen je Jagdbezirk ist auf eine Kirrung je angefangene 50 ha Waldfläche beschränkt.
D
Für Schwarzwild dürfen Eicheln als Kirrmittel verwendet werden.
E
Für die Kirrung von Schwarzwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.