Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?

A

Für die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.

B

Die Zahl der Rehwildkirrungen je Jagdbezirk ist auf eine Kirrung je angefangene 50 ha Waldfläche beschränkt.

C

Für die Kirrung von Rehwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.

D

Für Schwarzwild dürfen Eicheln als Kirrmittel verwendet werden.

Das ist eine Besonderheit in Baden-Württemberg, wo nur mit Getreide und Mais gekirrt werden darf. Viele andere Bundesländer sind da großzügiger und lassen auch Eicheln, Kastanien und mehr als Kirrmittel zu.

E

Für die Kirrung von Schwarzwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.