Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?
Mais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.
Die Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.
Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.
Bei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.