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Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?
A
Mais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.
B
Die Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.
C
Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.
D
Bei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.