Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?

A

Mais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.

B

Die Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.

C

Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.

D

Bei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.