Gestreifte Frischlinge, wenn die E100 mind. 1000 J beträgt.
Vom Verbot des § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b JWMG (→ Mindestkaliber von 6,5 mm für Schalenwild) ist das Schießen auf gestreifte Frischlinge ausgenommen. Für das Schießen auf gestreifte Frischlinge gilt § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a JWMG (→ Mindestenergie von 1.000 Joule auf 100 Meter) entsprechend.
Siehe: § 9 DVO JWMG