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Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?
Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?