Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

A

Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.

B

Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.

C

Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.

D

Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.

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