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Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
A
Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.
B
Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
C
Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.
D
Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.