Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.
Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.
Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.