Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?

Erklärung:

Die Wildschadensersatzpflicht bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln, welche bereits eingemietet sind, gelten als geerntet und unterliegen somit nicht der Ersatzpflicht.

A

Ja, denn es handelt sich um einen Wildschaden nach dem JWMG.

B

Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.

C

Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.

D

Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.

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