Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?
Die Wildschadensersatzpflicht bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln, welche bereits eingemietet sind, gelten als geerntet und unterliegen somit nicht der Ersatzpflicht.
Ja, denn es handelt sich um einen Wildschaden nach dem JWMG.
Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.
Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.