179 / 250
Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?
Die Wildschadensersatzpflicht bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln, welche bereits eingemietet sind, gelten als geerntet und unterliegen somit nicht der Ersatzpflicht.