Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?
Ja, denn es handelt sich um einen Wildschaden nach dem JWMG.
Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.
Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.