Wie können in Deutschland Inhaber eines gültigen Jagdscheins an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?
Durch Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.
Durch Mitgliedschaft in einem Hegering.
Durch die Erlangung einer Jagderlaubnis.
Durch die Pacht eines Jagdbezirks.
Durch die Anstellung oder Beauftragung durch die Jagdgenossenschaft.