Was gilt als übliche Schutzvorrichtung?

A

Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,8 m Höhe.

B

Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,5 m Höhe.

C

Bei Schwarzwild Elektrozäune, die gewährleisten, dass sie wilddichten Zäunen in der Wirksamkeit gleichen.

D

Bei Wildkaninchen ein Zaun von mindestens 1 m Höhe, der mindestens 30 cm in die Erde eingegraben ist

E

Es gibt keine vorgeschriebenen Standards für Schutzvorrichtungen gegen Wildschaden.

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