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Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung
A
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.
B
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
C
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
D
Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres vorzulegen.