Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / Streckenliste zu?

A

Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.

B

Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.

C

Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.

D

Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres vorzulegen.

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