Welche Sicherheitsbestimmungen sind bei Gesellschaftsjagden zu beachten?
Durchgehschützen dürfen grundsätzlich geladene Waffen mitführen
Treiber müssen mindestens Hutbänder in Signalfarbe tragen
Nach dem bayerischen Fragenkatalog ist diese Antwortmöglichkeit falsch. Hutbänder in Signalfarbe sind vermutlich „zu wenig“ auffällig. In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd steht:
„Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.
Durchführungsanweisung: Als deutlich farbliche Abhebung eignen sich bei Treibern, Treiber- und Durchgehschützen z. B. gelbe Regenbekleidung oder Brustumhänge in orangeroter Signalfarbe, bei Schützen z. B. ein orangerotes Signalband am Hut.“
Waffen sind außerhalb der Treiben entladen mit geöffnetem Verschluss zu tragen
Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen untereinander zu verständigen
Es darf nicht in Richtung von Schützen oder Treibern angeschlagen werden