Nach dem bayerischen Fragenkatalog ist diese Antwortmöglichkeit falsch. Hutbänder in Signalfarbe sind vermutlich „zu wenig“ auffällig. In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd steht:
„Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.
Durchführungsanweisung: Als deutlich farbliche Abhebung eignen sich bei Treibern, Treiber- und Durchgehschützen z. B. gelbe Regenbekleidung oder Brustumhänge in orangeroter Signalfarbe, bei Schützen z. B. ein orangerotes Signalband am Hut.“