Welche Sicherheitsbestimmungen sind bei Gesellschaftsjagden zu beachten?

A

Durchgehschützen dürfen grundsätzlich geladene Waffen mitführen

B

Treiber müssen mindestens Hutbänder in Signalfarbe tragen

Nach dem bayerischen Fragenkatalog ist diese Antwortmöglichkeit falsch. Hutbänder in Signalfarbe sind vermutlich „zu wenig“ auffällig. In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd steht:

„​​​​​​Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.

Durchführungsanweisung: Als deutlich farbliche Abhebung eignen sich bei Treibern, Treiber- und Durchgehschützen z. B. gelbe Regenbekleidung oder Brustumhänge in orangeroter Signalfarbe, bei Schützen z. B. ein orangerotes Signalband am Hut.“

C

Waffen sind außerhalb der Treiben entladen mit geöffnetem Verschluss zu tragen

D

Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen untereinander zu verständigen

E

Es darf nicht in Richtung von Schützen oder Treibern angeschlagen werden