Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Der Jagdschutz darf natürlich nur im Rahmen des Jagdausübungsrechts (also im eigenen Revier) als Jagdausübungsberechtigter oder bestätigter Jagdaufseher ausgeübt werden. Das „im eigenen Revier“ wird in der Frage vorausgesetzt.
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen