Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Erklärung:

Der Jagdschutz darf natürlich nur im Rahmen des Jagdausübungsrechts (also im eigenen Revier) als Jagdausübungsberechtigter oder bestätigter Jagdaufseher ausgeübt werden. Das „im eigenen Revier“ wird in der Frage vorausgesetzt.

A

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen

B

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen

C

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen