Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins, der zum Jagdschutz befugt ist, darf ohne weitere Erlaubnis zu diesem Zweck Jagdwaffen schussbereit führen und mit ihnen schießen
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen