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Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Der Jagdschutz darf natürlich nur im Rahmen des Jagdausübungsrechts (also im eigenen Revier) als Jagdausübungsberechtigter oder bestätigter Jagdaufseher ausgeübt werden. Das „im eigenen Revier“ wird in der Frage vorausgesetzt.