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Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?
Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?