Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?
Ja, unverzüglich nach der Erlegung
Nein, es genügt die Eintragung in die Streckenliste und deren Vorlage nach Ablauf des Jagdjahres