Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Bayerischen Jagdgesetz in dieser Situation vorgeschrieben?
Der Schütze baumt unverzüglich ab und sucht seinen Revierinhaber zwecks Verständigung des Nachbarrevierinhabers auf