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Sie schießen am 14. Oktober einen durch hohen krank. Die bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?


Der sollte sofort erlegt werden, um ihn von seinem Leiden zu erlösen. Allerdings geht die Jagdzeit für den in Bayern nur bis zum 15. Oktober, sodass dies der Jagdbehörde mitgeteilt werden muss.