Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?

Erklärung:

Der Bock sollte sofort erlegt werden, um ihn von seinem Leiden zu erlösen. Allerdings geht die Jagdzeit für den Rehbock in Bayern nur bis zum 15. Oktober, sodass dies der Jagdbehörde mitgeteilt werden muss.

A

Sie erlegen den Bock unverzüglich und teilen dies der unteren Jagdbehörde umgehend mit

B

Sie beantragen bei der unteren Jagdbehörde den Abschuss des Bockes in der Schonzeit