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Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
Der Bock sollte sofort erlegt werden, um ihn von seinem Leiden zu erlösen. Allerdings geht die Jagdzeit für den Rehbock in Bayern nur bis zum 15. Oktober, sodass dies der Jagdbehörde mitgeteilt werden muss.