Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
A
Sie erlegen den Bock unverzüglich und teilen dies der unteren Jagdbehörde umgehend mit
B
Sie beantragen bei der unteren Jagdbehörde den Abschuss des Bockes in der Schonzeit