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Sie ein und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine erforderlich?


Wann muss eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend durchgeführt werden?

  1. Bei bedenklicher Merkmale, wenn es für den Verzehr vorgesehen ist
  2. Bei der Abgabe an den gewerbemäßigen Handel (z.B. an
  3. Bei Verdacht auf eine Umweltkontamination