Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?

A

Ja

B

Nein

Die Waldohreule unterliegt als Nachtgreifvogel dem Naturschutzrecht. Das Aneignungsrecht des Revierinhabers bezieht sich lediglich auf Wild.