Am 20. August findet der Revierinhaber ein verendetes Geißkitz. Muss er das Stück in die Streckenliste eintragen?

Erklärung:

Im August hatte das Kitz noch keine Jagdzeit, daher muss es nicht in die Streckenliste eingetragen werden.

  • Jagdzeit Rehkitze in Bayern: 1. September - 15. Januar

„Der Revierinhaber hat über das durch Abschuss oder Fang erbeutete Wild eine Streckenliste nach einem vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Muster zu führen. In die Streckenliste ist auch sonst verendetes gefundenes Wild (Fallwild), beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“ (§ 16 AVBayJG – Abschussplanerfüllung, Streckenliste )

A

Ja

B

Nein