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Am 20. August findet der Revierinhaber ein verendetes . Muss er das in die eintragen?


Im August hatte das noch keine Jagdzeit, daher muss es nicht in die eingetragen werden.

  • Jagdzeit Rehkitze in Bayern: 1. September - 15. Januar

„Der Revierinhaber hat über das durch Abschuss oder erbeutete eine nach einem vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Muster zu . In die ist auch sonst verendetes gefundenes (), beim jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“ (§ 16 AVBayJG – Abschussplanerfüllung, Streckenliste)