Wann liegt eine missbräuchliche Wildfütterung des Rehwilds vor?

A

Wenn bei Frost und Schnee nur Heu vorgelegt wird

B

Wenn überwiegend Kraftfutter mit hohem Stärkegehalt gereicht wird

„Mißbräuchlich ist eine Wildfütterung …, wenn Futtermittel ausgebracht werden, die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprechen.“ (AVBayJG § 23a - Mißbräuchliche Wildfütterung)

C

Wenn zur Vermeidung von Wildschäden außerhalb der Notzeit gefüttert wird

„Mißbräuchlich ist eine Wildfütterung ..., wenn Schalenwild außerhalb der Notzeit gefüttert wird; ausgenommen hiervon sind Ablenkungsmaßnahmen für Schwarzwild.“ (AVBayJG § 23a - Mißbräuchliche Wildfütterung)

D

Wenn durch die Fütterung allgemein das Hegeziel gefährdet wird

Durch die Fütterung des Wildes darf die Verwirklichung des Hegeziels (§1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes) nicht gefährdet werden. (BayJG Art. 43 - Natürliche Äsung; Fütterung des Wildes)

E

Wenn trotz Fütterung kümmernde Stücke erlegt werden