Wenn überwiegend Kraftfutter mit hohem Stärkegehalt gereicht wird
„Mißbräuchlich ist eine Wildfütterung …, wenn Futtermittel ausgebracht werden, die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprechen.“ (AVBayJG § 23a - Mißbräuchliche Wildfütterung)