Welche Rechte und Pflichten hat die „Kundige Person“?

A

Anbringen des Wildursprungszeichens

B

Entnahme der Proben für die Trichinenuntersuchung

C

Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale

D

Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden

E

Durchführung der amtlichen Trichinenschau

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