Welche Rechte und Pflichten hat die „Kundige Person“?
Anbringen des Wildursprungszeichens
Entnahme der Proben für die Trichinenuntersuchung
Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden
Durchführung der amtlichen Trichinenschau