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Welche Rechte und Pflichten hat die „Kundige Person“?
A
Anbringen des Wildursprungszeichens
B
Entnahme der Proben für die Trichinenuntersuchung
C
Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale
D
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden
E
Durchführung der amtlichen Trichinenschau