In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer sucht daher bei der zuständigen Jagdbehörde um eine Genehmigung zum Fang der Wildkaninchen nach. Ist für die Erteilung der Genehmigung ein Jagdschein notwendig?

Erklärung:

Der Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk. Grundsätzlich ruht hier die Jagd. Allerdings sieht das Bayerische Jagdgesetz folgende Ausnahme vor:

„… In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten. Eines Jagdscheins bedarf es nicht. ...“

Siehe: Art. 6 BayJG – Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd

A

Ja

B

Nein