Wie lang muss die Rotfährte bei der Brauchbarkeitsprüfung für einen Jagdhund sein, welcher auf Brauchbarkeit nur zur Nachsuche auf Schalenwild geprüft wird?

Erklärung:

Es gibt eine „Ordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit für Jagdhunde“ vom Verein Brauchbarer Jagdhund e.V. Hier wird zwischen verschiedenen Arten der Brauchbarkeit unterschieden. Eine von diesen bezieht sich nur auf Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild (BP1). Hierzu muss der Hund eine Fährte von 400 Metern erfolgreich nachsuchen, um die Brauchbarkeit zu erlangen.

A

600 m

B

400 m

C

300 m

D

150 m