Welche Voraussetzungen bestehen für die Arbeit in einem Schwarzwildübungsgatter in Bayern?
Der Hundeführer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein
Der Jagdhund muss klinisch gesund sein und über ausreichenden Impfschutz verfügen
Der Jagdhund muss eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben
Der Jagdhund muss zum Beispiel durch Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein