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Welche Erlaubnis benötigt ein JAB zum Führen und Schießen mit einer Schreckschusswaffe im Rahmen der Jagdhundeausbildung im eigenen Revier?
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine dem Kleinen Waffenschein äquivalente Erlaubnis vor.