Kann die Untere Jagdbehörde die Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk mit Schalenwildbejagung aussetzen, wenn

A

kein für die Nachsuche auf Schalenwild brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht?

B

nicht brauchbare Jagdhunde eingesetzt werden?

C

zu viele Hunde eingesetzt werden?