Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild / Federwild?

A

Beim Erlegen, Aufbrechen / Ausweiden, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.

B

Das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden.

C

Erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden.