Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?

A

Ausnahmslos alle durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Wildschäden sind zu ersetzen.

B

Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.

C

Nur auf Feldern und in Wäldern bis zu einer Größe von 100 Hektar.