Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?
Ausnahmslos alle durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Wildschäden sind zu ersetzen.
Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.
Nur auf Feldern und in Wäldern bis zu einer Größe von 100 Hektar.