71 / 187
Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?
A
Ausnahmslos alle durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Wildschäden sind zu ersetzen.
B
Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.
C
Nur auf Feldern und in Wäldern bis zu einer Größe von 100 Hektar.