Welche Bestimmung zur Handhabung von Schusswaffen entspricht der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift?
Bei Büchsen ist stets ein Mündungsschoner zu verwenden, und das Laden sowie Entladen hat mit nach unten gerichteten Läufen zu erfolgen.
In Jagdpausen müssen Gewehre zwar entladen sein, dürfen aber mit geschlossenem Verschluss getragen werden, um die Mechanik zu schonen.
Eine Schusswaffe darf im geladenen Zustand an andere Personen übergeben werden, sofern diese über eine gültige Jagdkarte verfügen.
Bei starkem Schneefall muss die Flinte zwingend mit der Mündung nach oben getragen werden, um das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern.