Wie wird die Anbindehaltung von Jagdhunden nach den geltenden Tierschutzbestimmungen in Österreich beurteilt?
Sie ist ausschließlich für Jagdhunde während der aktiven Jagdausübung im Wald gestattet.
Sie ist erlaubt, wenn der Hund an einer Laufvorrichtung mit mindestens 20 Quadratmetern Bewegungsfläche befestigt ist.
Sie ist zulässig, sofern die Kette eine Mindestlänge von 6 Metern aufweist und der Hund täglich Freilauf erhält.
Sie ist generell verboten, wobei auch vorübergehende Anbindungen oder die Verwendung von Ketten unzulässig sind.