Über Jagdhunde sagt das Hamburger Landesjagdgesetz:
Als brauchbar gilt nur ein Hund nach mindestens erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung vor der Landesjägerschaft
Mehrere Reviere können gemeinschaftlich einen brauchbaren Jagdhund der Behörde melden
Für jeden Jagdbezirk ist von den Jagdausübungsberechtigten ein nachweislich jagdlich brauchbarer Hund zu halten und zu führen