Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?

A

wenn es mit Rachendasseln befallen ist

B

wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Merkmale aufweist

C

wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird