Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?

A

der Schalldämpfer wird erworben und muss binnen zwei Wochen der Waffenbehörde zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte angezeigt werden, ein Voreintrag ist nicht notwendig.

B

da der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig