In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
ja, ohne weiteres
ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
ja, wenn ihm die zuständige Behörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat