Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden
erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen