Welche Beschränkung gilt hinsichtlich der Patronenanzahl beim Einsatz halbautomatischer Waffen für die Jagd?
Halbautomatische Waffen dürfen bei der jagdlichen Nutzung mit insgesamt maximal drei Patronen geladen sein.
Es gibt keine gesetzliche Beschränkung der Ladekapazität, solange die Waffe auf der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.
Die Waffe darf mit maximal fünf Patronen geladen werden, um eine Überhitzung des Laufs zu vermeiden.
Es dürfen sich maximal zwei Patronen im Magazin befinden, wobei die Anzahl im Patronenlager unbegrenzt ist.