Wann ist eine amtliche Fleischbeschau bei einem erlegten Reh nicht notwendig?
Das Reh verhielt sich vor dem Schuss natürlich und es wurden beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt.
Die Bewegungen des Rehes waren unharmonisch, nach dem Erlegen wurde festgestellt, dass das Reh eine noch nicht verheilte Laufverletzung hat.
Das Verhalten des Rehes vor dem Schuss war normal, beim Aufbrechen wurden aber Verwachsungen und Verklebungen der Lunge festgestellt