Wann ist eine amtliche Fleischbeschau bei einem erlegten Reh nicht notwendig?

A

Das Reh verhielt sich vor dem Schuss natürlich und es wurden beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt.

B

Die Bewegungen des Rehes waren unharmonisch, nach dem Erlegen wurde fest gestellt, dass das Reh eine noch nicht verheilte Laufverletzung hat.

C

Das Verhalten des Rehes vor dem Schuss war normal, beim Aufbrechen wurden aber Verwachsungen und Verklebungen der Lunge festgestellt