Bekämpfung erfolgt ausschließlich nach Anweisung der zuständigen Behörde (Veterinäramt), z.B.:Verstärkter Abschuss (bes. Frischlinge), Auslage von Impfködern (nur bei Europäischer Schweinepest), unschädliche Fallwildbeseitigung, Reinigung und Desinfektion von Mensch, Hund, Kleidung und Ausrüstung nach Kontakt, kein Betreten von Hausschweinbeständen für mindestens 72 Stunden nach Kontakt, Auflagen bezüglich der Vermarktung von Schwarzwild und Schwarzwildprodukten beachten, keine Jagdreisen in betroffene Gebiete unternehmen, Untersuchung von erlegtem, Fall- und Unfallwild auf ASP und KSP nach Anweisung der Behörde in zuständigem Landeslabor.