Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?
Keine
Der Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, und das keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden