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Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?
B
Keine
C
Der Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, dass keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und dass die Übernahme der Trichinenuntersuchung durch Unterschrift erklärt wurde