Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?

A

Der Jäger muss darauf achten, dass er das Wild zeitnah abgibt

B

Keine

C

Der Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, und das keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden