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Welcher Personenkreis kann eine Hegegemeinschaft bilden und für welche Wildarten werden diese in M-V i.d.R. gebildet?
Musterantwort
Die Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke können zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft bilden. Hegegemeinschaften werden in M-V i.d.R. für Rot-, Dam- und Schwarzwild gebildet.