Musterantwort
Während des Treibens dürfen nur entladene oder unterladene Schusswaffen mitgeführt werden. Dieses gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben (Treibjagd) sowie für das Anbringen von Fangschüssen auf krankes Wild oder auf Wild, das dem Jagdhund oder dem Menschen körperliche Schäden zufügt.