Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?
Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.
Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.
Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.