Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?

A

Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.

B

Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

C

Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.

D

Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.