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Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?
B
Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
D
Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.