Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?
Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.